Wir suchen:

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter „Neuerteilung von Fahrerlaubnissen“ (w/m/d)

Einstellungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart Vollzeit und Teilzeit
Befristung unbefristet
Organisationseinheit Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Abteilung „Führerscheine / Fahrschulen“

Der Einsatz im Bereich der Neuerteilung von Fahrerlaubnissen findet in der Regel ohne täglichen persönlichen Kontakt zu den Kundinnen und Kunden statt. Nach der Einarbeitungszeit ist auch die zeitweise Arbeit im Homeoffice möglich.
Aufgabenschwerpunkte
  • Eignungsüberprüfung von Fahrerlaubnisbewerberinnen und Fahrerlaubnisbewerbern im Rahmen der Neuerteilung und in besonderen Fällen der Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
  • Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung einer Fahrerlaubnis sowie über die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse
  • Prüfung der Voraussetzungen sowie Entscheidung über die im  Einzelfall zu treffenden Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe
  • Erörterung der Rechtslage mit den Betroffenen und/oder deren Rechtsbeiständen
  • Stellungnahmen zu Verfahren bei Amtsgerichten, Wahrnehmung von Gerichtsterminen
Bewerbungsprofil
  • Beamtin / Beamter (w/m/d) ab der Besoldungsgruppe A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nichttechnischer Dienst oder
  • Juristin/Jurist bzw. Diplom-Juristin/Jurist (w/m/d) oder
  • abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
  • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit rechtlichem Bezug (Diplom, Bachelor oder Master)
  • sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
  • eigenverantwortliche, gründliche und termingerechte Arbeitsweise
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • freundliches Auftreten, Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
  • Führerschein der Klasse B
Was wir bieten Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 11 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 10 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt Heidrun Steinwartz
Leitung des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr
Tel.: 02162 39-1368

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 12.05.2024.


counter-image