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Ingenieurin / Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Konstruktiver Ingenieurbau (w/m/d)

Einstellungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart Vollzeit
Befristung unbefristet
Organisationseinheit Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Abteilung "Technische Bauaufsicht, Bauberatung"
Aufgabenschwerpunkte
  • eigenverantwortliche Prüfung und abschließende Bearbeitung von Bauvoranfragen und Bauanträgen, je nach Berufserfahrung auch für große Sonderbauten und besonders komplexe Vorhaben
  • qualifizierte Bauberatung von Entwurfsverfasserinnen und -verfassern, Bauherrinnen und Bauherren in Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts
  • Prüfung des Baurechts in Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bauabnahmen im Rahmen der Genehmigungsverfahren
  • je nach Berufserfahrung die wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten mit der Brandschutzdienststelle
Bewerbungsprofil
  • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Konstruktiver Ingenieurbau (Diplom, Bachelor oder Master)
  • Rechtskenntnisse (insbesondere in der BauO NRW und dem BauGB)
  • Berufserfahrung in bauaufsichtlichen Tätigkeiten (von Vorteil)
  • sicheres Auftreten, Flexibilität, Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
  • Führerschein der Klasse B
Was wir bieten Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 12 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt Sabine Heilwagen
stv. Leitung des Amtes für Bauen, Landschaft und Planung
Tel.: 02162 39-1435

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 12.05.2024.


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