Dein Start beim Kreis Viersen:

Verwaltungsinformatik - Duales Studium zum Bachelor of Arts (B.A.)

Einstellungstermin 01.09.2024
Organisationseinheit hausweit
Aufgabenschwerpunkte Die Module der Studienrichtung Verwaltungsinformatik sind auf folgende Fachbereiche ausgerichtet:

  • Grundlagen der Informatik
  • IT-Anwendungsentwicklung
  • IT-Management
  • Rechtswissenschaften
  • Verwaltungswissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Sozialwissenschaften

Es handelt sich um ein duales Studium für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, und gliedert sich in fachpraktische Abschnitte in der Kreisverwaltung Viersen und in fachtheoretische Abschnitte an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW. Das Studium wird am Studienort Köln absolviert. Das duale Studium versetzt dich in die Lage, Verwaltung zu gestalten und die Digitalisierung des Kreises Viersen zu begleiten.

Nähere Hinweise zum Studieninhalt und Studienverlauf sind der Internetseite der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zu entnehmen.

https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/vinf
Voraussetzungen
  • mindestens uneingeschränkte Fachhochschulreife (der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht aus)
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 38 Jahre
    (Ausnahmen hiervon bei Schwerbehinderten, Soldaten, Personen mit Kindererziehungs- oder Pflegezeiten möglich)
Bezahlung Die Anwärterbezüge betragen zurzeit etwa 1.405 € brutto im Monat.
Kontakt Veronika Amende
Ausbildungsteam
tel.: 02162 39-1038

Stefanie Kremers
Ausbildungsteam
Tel.: 02162 39-1812

Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Ausbildung. Dies bedeutet: Bei guten Ausbildungsleistungen bestehen auch gute Chancen für eine anschließende Übernahme.

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Hast Du Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 22.10.2023.


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